Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Patrick Heyer
Mediendesigner & Softwarearchitekt
Rosmarinstraße 12 E
40235 Düsseldorf


Stand: Januar 2026

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge, Angebote und Leistungen mit Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht in Textform etwas Abweichendes vereinbart ist.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung in Textform.
(3) Meine Angebote sind freibleibend. Sofern nicht anders angegeben, behalten sie ihre Gültigkeit für 14 Tage ab Erstellungsdatum. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber den Auftrag in Textform erteilt und ich diesen durch eine Bestätigung in Textform annehme oder mit der Ausführung der Leistung beginne. Die Erstellung aufwändiger Angebote kann nach vorheriger Vereinbarung vergütungspflichtig sein.

§ 2 Umfang der Leistung und Änderungsverlangen
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung.
(2) Änderungs- oder Ergänzungswünsche nach Vertragsabschluss setze ich um, soweit technisch und betrieblich machbar.
(3) Zusätzliche Leistungen werden nach Stundensatz oder gesonderter Vereinbarung vergütet. Ich informiere den Auftraggeber über Kosten und Auswirkungen auf Fristen.
(4) Bis zur Einigung über Vergütung und Fristen darf ich betroffene Leistungen aussetzen.
(5) Bei unverschuldeten Verhinderungen (z. B. Krankheit, Unfall), die ich nicht zu vertreten habe, ruhen meine Leistungspflichten für die Dauer der Verhinderung. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend. Ich informiere den Auftraggeber unverzüglich. Ich hafte nicht für daraus entstehende Verzüge, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 3 Vergütung und Zahlung
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug fallen gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. an. Ich berechne zudem eine Mahnpauschale von 40,00 € und der Auftraggeber ersetzt mir alle entstandenen Kosten, insbesondere Anwalts- und Inkassokosten.
(3) Ich bin berechtigt, für in sich abgeschlossene Projektphasen oder nach Zeitaufwand angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsstand zu verlangen.
(4) Eine Aufrechnung des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von mir unbestritten sind.

§ 4 Kündigung durch den Auftraggeber
(1) Bei Kündigung durch den Auftraggeber nach § 648 BGB erhalte ich die Vergütung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen sowie Ersatz der nachweislich entstandenen Kosten.
(2) Zusätzlich erhalte ich eine pauschale Entschädigung von 15 % der Nettovergütung für die noch nicht erbrachten Leistungen. Diese Pauschale deckt insbesondere entgangene Aufträge, blockierte Arbeitszeit und Planungsaufwand ab.
(3) Die Pauschale entfällt, wenn der Auftraggeber die Kündigung aus einem wichtigen, von mir zu vertretenden Grund vornimmt. Beide Seiten können einen abweichenden Schaden nachweisen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Daten, Materialien, Zugänge und Freigaben vollständig zur Verfügung.
(2) Bei fehlender Mitwirkung ruht meine Leistungspflicht. Fristen verschieben sich entsprechend.
(3) Zusätzliche Aufwände durch Verletzung der Mitwirkungspflichten oder gewünschte Verzögerungen werden nach Aufwand vergütet.
(4) Der Auftraggeber sichert zu, dass seine Inhalte frei von Rechten Dritter und gesetzeskonform sind. Er stellt mich von allen Ansprüchen Dritter frei.
(5) Physische Datenträger oder Materialien werden grundsätzlich nicht zurückgegeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Rücksendung erfolgt nur auf Wunsch des Auftraggebers und gegen Übernahme der Versandkosten.

§ 6 Abnahme
Die Abnahme hat durch den Auftraggeber in Textform innerhalb von 14 Tagen nach meiner Aufforderung zu erfolgen. Wird die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht erklärt oder nicht begründet bemängelt, gilt das Werk als abgenommen. Die produktive Nutzung des Werks durch den Auftraggeber steht einer Abnahme gleich.

§ 7 Nutzungsrechte und Übergabe von Dateien
(1) Nutzungsrechte sowie offene Dateien, Quellcode, Zugänge und Leistungsgegenstände werden erst nach vollständiger Zahlung eingeräumt bzw. übergeben.
(2) Die Nutzungsrechte gelten nur für den vertraglich vereinbarten Zweck und Umfang. Weitergehende Nutzung bedarf gesonderter Vereinbarung in Textform und Vergütung.
(3) Die Bereitstellung erfolgt digital. Physischer Versand nur nach Vereinbarung und gegen Aufpreis.
(4) Nicht für den Betrieb des Werks erforderliche Original- oder Quelldateien sind nicht Vertragsgegenstand und werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung in Textform übergeben.
(5) Der Auftraggeber ist für Sicherung und Archivierung verantwortlich. Ich bin nicht zur dauerhaften Speicherung verpflichtet.

§ 8 Mängelbeseitigung und Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie für Schadensersatzansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Berechtigte Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Abnahme vorhanden waren und innerhalb der Frist in Textform gerügt werden, behebe ich nach meiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzleistung.
(3) Mängel, die nach Abnahme durch Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter entstehen, sowie Änderungs- oder Erweiterungswünsche, werden nach Aufwand vergütet.
(4) Der Auftraggeber ermöglicht mir die Untersuchung und Behebung des Mangels und stellt auf Anforderung erforderliche Daten bereit.
(5) Mängelrügen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung in Textform erfolgen, soweit der Mangel bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar war.

§ 9 Haftung
(1) Ich hafte unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit hafte ich nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
(4) Eine Haftung für indirekte Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder Datenverlust, ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(5) Für eingesetzte Open-Source-Software oder Drittanbieter-Bibliotheken hafte ich für die sorgfältige Auswahl und fachgerechte Integration. Eine Haftung für die Fehlerfreiheit des jeweiligen Quellcodes, für Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber oder daraus resultierende Einschränkungen ist ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Open-Source-Software wird im Übrigen „as is“ bereitgestellt. Ich informiere den Auftraggeber über eingesetzte Komponenten.

§ 10 Referenz und Impressumspflichten
(1) Bei Webangeboten ist der Auftraggeber verpflichtet, im Impressum oder vergleichbarem Bereich folgende Angaben zu führen:
1. Eine von mir festgelegte Beschreibung meiner Leistungen mit meinem Namen und aktivem Hyperlink zu meiner Website.
2. Auf Veranlassung eine Nennung der Basissoftware mit aktivem Hyperlink.
3. Einen Copyright-Hinweis, wenn das Werk von mir erstellte urheberrechtlich geschützte Elemente enthält.
(2) Diese Angaben dürfen nicht ohne meine Zustimmung entfernt oder inhaltlich entstellt werden.
(3) Bei schuldhafter Entfernung oder Veränderung verwirkt der Auftraggeber eine vom Auftragnehmer nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe, die sich an der Bedeutung des Verstoßes orientiert und deren Angemessenheit im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Als Richtwert kann ein Betrag von bis zu 2.500,00 € herangezogen werden. Weitergehender Schaden bleibt vorbehalten. Die Vertragsstrafe entbindet nicht von der Pflicht zur unverzüglichen Wiederherstellung.

§ 11 Referenznachweis
Ich darf das Werk, den Namen des Auftraggebers sowie Screenshots mit Verlinkung als Referenz verwenden, sofern keine abweichende Geheimhaltungsvereinbarung in Textform besteht.

§ 12 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.
(2) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht für fünf Jahre nach Vertragsende fort.
(4) Sofern personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 13 Höhere Gewalt
(1) Höhere Gewalt umfasst unvorhersehbare, unvermeidbare Ereignisse, die von keiner Partei zu vertreten sind, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, Kriege, behördliche Maßnahmen oder langanhaltende Ausfälle von Strom- oder Internetversorgung.
(2) Während der Dauer höherer Gewalt ruhen die betroffenen Leistungspflichten. Fristen verlängern sich entsprechend zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich.
(3) Dauert das Ereignis länger als 6 Monate an, können beide Parteien den Vertrag kündigen. Die Vergütung erfolgt für die bis dahin erbrachten Leistungen sowie nachweislich entstandene Kosten.

§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB und vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Textform.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.