Angaben zur Barrierefreiheit
Grundsätzliches
Als Kleinstunternehmer bin ich nicht zur Barrierefreiheit gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet. Dennoch nehme ich die Zugänglichkeit meines Angebots für Menschen mit Einschränkungen ernst. Daher prüfe ich meine Website auf Bedienbarkeit mit Tastatur und Screenreadern und optimiere sie, soweit technisch machbar und sinnvoll. Eine Garantie für uneingeschränkte Barrierefreiheit gebe ich jedoch nicht.
Technische Besonderheit
Aus technischen Gründen weicht meine Website in einem Punkt von WCAG 2.1 Level AA ab: Ein inertes Checkbox-Element, das auf kleinen Displays die Navigation per Maus oder Touch ein- und ausblendet, verwendet mehrere Label-Elemente als Schaltflächen. Diese bewährte Methode kommt ohne JavaScript aus. Da ich die Funktionalität meiner Websites grundsätzlich nicht von JavaScript abhängig machen möchte, bevorzuge ich diese Lösung gegenüber einer vollständig WCAG-konformen Umsetzung. In der Praxis stellt dies bei meiner Implementierung jedoch keine spürbare Einschränkung der Barrierefreiheit dar.
Feedback
Sollten Sie auf Probleme hinsichtlich der Barrierefreiheit auf meiner Website stoßen, bitte ich Sie, mich darauf unter info@heydev.de hinzuweisen. Vielen Dank!